klagen

klagen

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kla|gen ['kla:gn̩] <itr.; hat:
1. (über etwas Bestimmtes) Klage führen, Unzufriedenheit äußern:
er klagte, es gehe ihm gesundheitlich, finanziell nicht gut; über Schmerzen klagen.
Syn.: die Ohren volljammern (ugs.), jammern, lamentieren (ugs. abwertend), murren.
2. (bei Gericht) eine Klage anstrengen gegen jmdn.:
sie will gegen die Firma klagen.
Syn.: Anklage erheben, anklagen, den Rechtsweg einschlagen/beschreiten, einen Prozess anstrengen, Klage erheben, prozessieren, vor Gericht gehen.
Zus.: anklagen, einklagen, verklagen.

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kla|gen 〈V.; hat
I 〈V. intr.〉
1. Schmerz od. Trauer äußern
2. 〈Rechtsw.〉 Klage (3) erheben, einen Anspruch geltend machen (vor Gericht)
3. aus Angst od. Schmerz schreien (Wild)
● „...!“ klagte sie; sie ist ein Mensch, der immer klagt, immer \klagen muss ● weinen und \klagen ● auf Entschädigung, Schadenersatz \klagen 〈Rechtsw.〉; auf Scheidung \klagen (gegen) 〈Rechtsw.〉; über jmdn. \klagen jmds. Verhalten bemängeln, tadeln; über Schmerzen (im Leib usw.) \klagen; um etwas od. jmdn., um einen Verlust \klagen ● der \klagende Teil, die \klagende Partei (im Prozess); „...!“ rief sie \klagend aus; mit \klagender Stimme
II 〈V. tr.〉 Teilnahme, Mitleid heischend darstellen, erzählen ● Gott sei's geklagt! 〈fig.〉 leider! ● jmdm. sein Leid, seine Not \klagen ● Sie sollen, werden nichts zu \klagen haben
[<ahd. klagon „vor Schmerz schreien, jammern“]

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kla|gen <sw. V.; hat [mhd. klagen, ahd. klagōn, urspr. lautm.]:
1.
a) (geh.) jammernd [mit entsprechenden Gebärden] den Schmerz, die Trauer laut äußern;
b) sich über sein Leiden an etw. (Schmerzen, Beschwerden) äußern:
über Kopfschmerzen k.;
c) Unmut, Ärger äußern, sich beschweren:
über die unwürdige Behandlung k.;
d) Unzufriedenheit in bekümmertem Tonfall äußern:
über schlechte Geschäfte k.;
»Wie gehts?« – »Ich kann nicht k.« (mir geht es ganz gut, ich habe keinen Grund, mich zu beschweren);
e) jmdm. (etw., was einen bedrückt, was einem Sorgen macht) mitteilen:
jmdm. sein Leid, sein Missgeschick, seine Not k.;
f) (geh.) den Verlust von jmdm., etw. stark empfinden u. bedauern:
sie klagt über den Tod ihres Kindes, um ihr verlorenes Glück.
2.
a) (von Vögeln) in klagendem Tonfall rufen, schreien;
b) (Jägerspr.) (von bestimmten Tieren) aus Angst od. Schmerz kläglich-schwache Laute von sich geben.
3. [nach dem alten Brauch, beim Ertappen eines Verbrechers laut um Hilfe zu schreien u. den Täter dann vor Gericht mit Geschrei u. Gejammer zu beschuldigen]
a) bei Gericht Klage (3) führen:
vor Gericht k.;
er will [gegen die Firma, auf Schadenersatz] k.;
b) (österr.) verklagen:
die Zeitung k.

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kla|gen <sw. V.; hat [mhd. klagen, ahd. klagōn, urspr. lautm.; 3: nach dem alten Brauch, beim Ertappen eines Verbrechers laut um Hilfe zu schreien u. den Täter dann vor Gericht mit Geschrei u. Gejammer zu beschuldigen]: 1. a) (geh.) jammernd [mit entsprechenden Gebärden] den Schmerz, die Trauer laut äußern: schon von weitem hörte man die alten Frauen k.; sich klagend die Haare raufen; b) sich über sein Leiden an etw. (Schmerzen, Beschwerden) äußern: über Rückenschmerzen, Kopfschmerzen k.; Roman Bertini ... klagte dem geradeso ungeschützten, aber widerstandsfähigeren Bruder über abgestorbene Zehen und Finger (Giordano, Die Bertinis 164); c) Unmut, Ärger äußern, sich beschweren: über die unwürdige Behandlung, über den unverschämten Hausverwalter k.; sie hatte nie darüber geklagt, dass der Lärm von Tag zu Tag stärker wurde; »Wir kommen aus unserer Zwangslage nicht heraus«, klagt der Gewerkschafter über die chronisch unterbesetzten Finanzämter (Woche 31. 1. 97, 13); d) Unzufriedenheit in bekümmertem Tonfall äußern: er klagt, wann immer ich ihn treffe; über schlechte Geschäfte k.; „Wie geht's?“ - „Ich kann nicht k.“ (mir geht es ganz gut, ich habe keinen Grund, mich zu beschweren); <subst.:> sein ständiges Klagen ist nervtötend; e) jmdm. etw. ihn Bedrückendes, ihm Sorgen Machendes erzählen: jmdm. sein Leid, sein Missgeschick, seine Not k.; So klagte mein Bruder Jehuda mir jüngst vertraulich, dass ... (Th. Mann, Joseph 517); f) (geh.) den Verlust von jmdm., etw. stark empfinden u. bedauern: sie klagt über den Tod ihres Kindes, um ihr verlorenes Glück; ∙ <mit Akk.-Obj.:> alle gute, schöne Seelen klagen teilnehmend deines Ruhmes Fall (Schiller, Die unüberwindliche Flotte). 2. a) (von Vögeln) in klagendem Tonfall rufen, schreien: am Wasser entlang, wo das Schilf nun schon grün wurde und die Kiebitze über den Wiesen klagten (Wiechert, Jeromin-Kinder 699); „Ich bin so müde“, klagt sie wie ein Vogel (Remarque, Obelisk 252); b) (Jägerspr.) aus Angst od. Schmerz kläglich-schwache Laute von sich geben: das angeschossene Reh klagt im Dickicht. 3. (Rechtsspr.) a) bei Gericht ↑Klage (3) führen: er will [gegen die Firma] k.; Sollte die Frau vor Gericht k. und Recht bekommen, steht ihr ein minimaler Schadenersatz zu (Woche 14. 11. 97, 37); auf Schadenersatz k.; die klagende Partei; ∙ Hätte er, auf den ich klage, sich bei mir ausrüsten lassen (Kleist, Käthchen I, 1); b) (österr.) verklagen: Schnappschüsse aus dem Intimbereich der Königsfamilie schockieren England. Klagt die Queen den „Daily Express“? (Kronen-Zeitung 2996, 6).

Universal-Lexikon. 2012.

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